(Rückentitel). Deutsche Handschrift auf Papier. Bern, wohl Mitte 18. Jhdt. Fol. Mit kalligraphiertem Titel und kalligraphierten Überschriften. 460 S. Hpgt. d. Zt. (beschabt, etw. fleckig). (4)
Dokument aus der Zeit der Beratungen über die Revision der Berner Stadtsatzung oder Gerichtsordnung von 1615; professionelle Kanzleiausfertigung in zierlicher Antiquakursive. Der in Antiqua kalligraphierte Titel lautet "Collegium über die Statt-Sazung", ein Zusatz in Kurrentschrift vermerkt dazu "vom Jahr 1615". Enthalten sind zwei Teile: "De Jure Personarum" (S. 1-228) und "De Jure Rerum" (S. 229-460). – Eine Ratskommission zur Revision der Gerichtsordnung war bereits 1682 eingesetzt worden, doch konnte die Neubearbeitung des Zivilgesetzbuches erst 1761 durch den Juristen Sigmund Ludwig von Lerber (1723-1783) zum Abschluß gebracht werden. – Möglicherweise gibt unser Manuskript den Stand der Beratungen noch vor der Beauftragung des Rechtsgelehrten im Jahr 1755 wieder, zumindest finden sich, soweit wir erkennen können, keine Verweise auf Verordnungen oder Mandate, die jünger als 1718 sind. – Minimal fleckig.
(Rückentitel). Deutsche Handschrift auf Papier. Bern, wohl Mitte 18. Jhdt. Fol. Mit kalligraphiertem Titel und kalligraphierten Überschriften. 460 S. Hpgt. d. Zt. (beschabt, etw. fleckig). (4)
Dokument aus der Zeit der Beratungen über die Revision der Berner Stadtsatzung oder Gerichtsordnung von 1615; professionelle Kanzleiausfertigung in zierlicher Antiquakursive. Der in Antiqua kalligraphierte Titel lautet "Collegium über die Statt-Sazung", ein Zusatz in Kurrentschrift vermerkt dazu "vom Jahr 1615". Enthalten sind zwei Teile: "De Jure Personarum" (S. 1-228) und "De Jure Rerum" (S. 229-460). – Eine Ratskommission zur Revision der Gerichtsordnung war bereits 1682 eingesetzt worden, doch konnte die Neubearbeitung des Zivilgesetzbuches erst 1761 durch den Juristen Sigmund Ludwig von Lerber (1723-1783) zum Abschluß gebracht werden. – Möglicherweise gibt unser Manuskript den Stand der Beratungen noch vor der Beauftragung des Rechtsgelehrten im Jahr 1755 wieder, zumindest finden sich, soweit wir erkennen können, keine Verweise auf Verordnungen oder Mandate, die jünger als 1718 sind. – Minimal fleckig.
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