Bayern wird mit Napoleons Gnaden zur Monarchie Maximilian I. Jospeh , König von Bayern. Constitution für das Königreich Baiern. 1808. 1 Teil und 25 Suppelmente zus. in 1 Band. 37 x 22,5 cm. Pappband d. Z. (stärker wasserrandig, bestoßen, fleckig) mit hs. RSchild. (München 1808). Wichtiger, umfangreicher Band zur "Constitutio Monarchiae Bavaricae" mit Erlässen, Verordnungen und Gesetzen, Formularen, Vormerkungs-Büchern, Tabellen etc., verabschiedet vom Freiherrn von Montgelas, Grafen Morawitzky und dem Freiherrn von Hompesch. Maximilian I. Joseph I. (1756-1825), der durch seinen Pakt mit Napoleon am 1. Januar 1806 zum ersten Herrscher des Königreichs Bayern gekrönt worden war, erließ 1808 zahlreiche Gesetze, die ganz in dem Einfluss des napoleonischen "Code civil" vom 21. März 1804 standen, indem z. B. die Leibeigenschaft aufgehoben wurde. Nach dem Verfassungstext folgen 25 "Supplemente": u. a. Constitution für das Königreich Baiern 1808. - Organisches Edict die Bildung des geheimen Raths betreffend. 1808. - Allerhöchste Verordnung die Territorial Eintheilung des Königreichs Baiern betreffend. 1808. - Instruction für die General Kreis-Commissärs. 1808. - Organisches Edict, die Gerichts-Verfassung betreffend. 1808. - Edict ü ber die Lehen-Verhältnisse im Königreich Baiern. 1808. - Organisches Edict, über die gutsherrlichen Rechte. 1808. - Edict über die Aufhebung der Leibeigenschaft. 1808. - Edict über den Adel im Königreiche Baiern. 1808 . - Reglement, die Kronämter des Reichs betreffend. 1808. – Gestempelt, unwesentliche Feuchtschatten, kaum gebräunt oder fleckig, gutes Exemplar.
Bayern wird mit Napoleons Gnaden zur Monarchie Maximilian I. Jospeh , König von Bayern. Constitution für das Königreich Baiern. 1808. 1 Teil und 25 Suppelmente zus. in 1 Band. 37 x 22,5 cm. Pappband d. Z. (stärker wasserrandig, bestoßen, fleckig) mit hs. RSchild. (München 1808). Wichtiger, umfangreicher Band zur "Constitutio Monarchiae Bavaricae" mit Erlässen, Verordnungen und Gesetzen, Formularen, Vormerkungs-Büchern, Tabellen etc., verabschiedet vom Freiherrn von Montgelas, Grafen Morawitzky und dem Freiherrn von Hompesch. Maximilian I. Joseph I. (1756-1825), der durch seinen Pakt mit Napoleon am 1. Januar 1806 zum ersten Herrscher des Königreichs Bayern gekrönt worden war, erließ 1808 zahlreiche Gesetze, die ganz in dem Einfluss des napoleonischen "Code civil" vom 21. März 1804 standen, indem z. B. die Leibeigenschaft aufgehoben wurde. Nach dem Verfassungstext folgen 25 "Supplemente": u. a. Constitution für das Königreich Baiern 1808. - Organisches Edict die Bildung des geheimen Raths betreffend. 1808. - Allerhöchste Verordnung die Territorial Eintheilung des Königreichs Baiern betreffend. 1808. - Instruction für die General Kreis-Commissärs. 1808. - Organisches Edict, die Gerichts-Verfassung betreffend. 1808. - Edict ü ber die Lehen-Verhältnisse im Königreich Baiern. 1808. - Organisches Edict, über die gutsherrlichen Rechte. 1808. - Edict über die Aufhebung der Leibeigenschaft. 1808. - Edict über den Adel im Königreiche Baiern. 1808 . - Reglement, die Kronämter des Reichs betreffend. 1808. – Gestempelt, unwesentliche Feuchtschatten, kaum gebräunt oder fleckig, gutes Exemplar.
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