Französische Handschrift auf Papier. Dat. Varennes, Februar 1675. 4º. 2 Bl., 66 S. Alt eingehängt in blindgepr. Ldr. d. Zt. (Altersspuren). (27)
Amtliche Abschrift der zivilrechtlichen Vorschriften in der lothringischen Ballei (Bailliage) Clermont, laut dem Schlußvermerk angefertigt in Varennes im Februar 1675 nach einer durch den Gerichtsschreiber Junet anhand des Originals kollationierten Kopie. – Die Anfertigung der Abschrift steht zweifellos im Zusammenhang mit der Umorganisation der Verwaltung in Lothringen und der Unterstellung der Ballei Clermont unter königliche Jurisdiktion im Jahr 1677 (vgl. J.-L. Masson, Histoire administrative de la Lorraine, Paris 1982, S. 56). – Die unter dem Titel offenkundig später hinzugefügte Jahreszahl 1365 beruht wohl auf einer irrigen Lesung und Übersetzung der in Worten angegebenen Jahreszahl im Schlußvermerk. – Leicht gebräunt, gering fleckig.
Französische Handschrift auf Papier. Dat. Varennes, Februar 1675. 4º. 2 Bl., 66 S. Alt eingehängt in blindgepr. Ldr. d. Zt. (Altersspuren). (27)
Amtliche Abschrift der zivilrechtlichen Vorschriften in der lothringischen Ballei (Bailliage) Clermont, laut dem Schlußvermerk angefertigt in Varennes im Februar 1675 nach einer durch den Gerichtsschreiber Junet anhand des Originals kollationierten Kopie. – Die Anfertigung der Abschrift steht zweifellos im Zusammenhang mit der Umorganisation der Verwaltung in Lothringen und der Unterstellung der Ballei Clermont unter königliche Jurisdiktion im Jahr 1677 (vgl. J.-L. Masson, Histoire administrative de la Lorraine, Paris 1982, S. 56). – Die unter dem Titel offenkundig später hinzugefügte Jahreszahl 1365 beruht wohl auf einer irrigen Lesung und Übersetzung der in Worten angegebenen Jahreszahl im Schlußvermerk. – Leicht gebräunt, gering fleckig.
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