Bestimmungen, wie bei Ausschreibung und Leistung der Krieges-Fuhren auch bei Liquidation der Vorspann-Vergütigungs-Gelder verfahren werden soll. Mit Holzschnittwappen und Holzschnittvignette. Halberstadt, Döll, 1809. 14 S., 1 Bl. auf 4 losen Bögen. 4°. Die Bestimmungen zur Zeit der Befreiungskriege unterzeichnet vom Präfekten des Saale-Departements Goßler. - Deckblatt u. erstes Blatt mit Tintenfleck im Rand. - Beigegeben: Handschriftlich ausgefüllter Vordruck der Halberstädtischen Provisorischen Vorspann-Expedition vom 27. März 1809 an den Bürgermeister der damals zum Bistum Halberstadt gehörenden Kommune Schneidligen. - Aufforderung bis zum 30. um 6 Uhr morgens März drei Wagen mit je zwei Pferden mit Körben und Stroh zu stellen. - Fleckig.
Bestimmungen, wie bei Ausschreibung und Leistung der Krieges-Fuhren auch bei Liquidation der Vorspann-Vergütigungs-Gelder verfahren werden soll. Mit Holzschnittwappen und Holzschnittvignette. Halberstadt, Döll, 1809. 14 S., 1 Bl. auf 4 losen Bögen. 4°. Die Bestimmungen zur Zeit der Befreiungskriege unterzeichnet vom Präfekten des Saale-Departements Goßler. - Deckblatt u. erstes Blatt mit Tintenfleck im Rand. - Beigegeben: Handschriftlich ausgefüllter Vordruck der Halberstädtischen Provisorischen Vorspann-Expedition vom 27. März 1809 an den Bürgermeister der damals zum Bistum Halberstadt gehörenden Kommune Schneidligen. - Aufforderung bis zum 30. um 6 Uhr morgens März drei Wagen mit je zwei Pferden mit Körben und Stroh zu stellen. - Fleckig.
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