Von Hurerei, Zauberern, Teufelsbeschwörern, Zigeunern und Wiedertäufern Pfalz. - Friedrich III. von der Pfalz. Instruction. Wessen sich vnsere von Gottes gnaden Friderichs Pfaltzgraffens Bey Rhein ... Obere vnnd vndtere Ambtleuth auch andere gesetzte Gerichtliche Obrigkaiten vnsers Furstenthumbs der Obern Pfaltz In Bayern In etzlichen sonderbaren Puncten vnnd Artickln Daran vnserer Vndterthanen vnnd des gemainen wesens sonderliche wolfart nutz auffnemen unnd gedeyen gelegen ... 2 nn., XXVIIII num., 1 w. Bl. Mit Wappenholzschnitt auf dem Titel. 27 x 18,5 cm. Moderner Pappband mit Goldfileten auf dem Rücken. O. O., Dr. und J. (Heidelberg 1568). VD16 P 2164. – Erste und einzige Ausgabe der "Instruktionen" der Erlässe des pfälzische Kurfürst Friedrich III., der Fromme, (1515-1576), der hier in 18 Artikeln Regeln zum Landfrieden und Zusammenhalt der Gesellschaft formulieren ließ, "Geben undter unserm hiefur getruckhtem Secret, den drey vnnd zweintzigisten Tag deß Monats Julij, Nach Christy unsers lieben herren geburt, Funffzehen hundert vnd Jm Acht vnd sechtzigisten Jare" ("Beschluss" S. XXVIIIv). Am Anfang ein "Register oder Repertorium" mit den "Titteln": "Von Besuchung der Kirchen", "Von Gotslesterungen unnd fluchen", "Von Hurerey, Ehepruch unnd Haimlichen Ehegelubden", "Von Zauberern, warsagern unnd Teuffels beschwerern", "Von Zigeunern", "Von Gartknechten", "Von Widertauffern", "Von ubrigen Zuetrincken, und Fullerey", "Von Spiln und Spilern", "Von Wucherlichen Conträcten", "Von den Muessigeern", "Von Banckerottierern", "Von dem Allmosen", "Von Pettlern", "Von Vormundschafften", "Von Heurats- und Hochzeitstägen", "Von Kindtauffen", "Von Kirchtägen". – Einige Blätter mit Einschnitten und zwei mit Ausrissen im Rand (ohne Textverlust), etwas fleckig und gebräunt, wenige Bugrestaurierungen, ordentliches Exemplar. Sehr selten.
Von Hurerei, Zauberern, Teufelsbeschwörern, Zigeunern und Wiedertäufern Pfalz. - Friedrich III. von der Pfalz. Instruction. Wessen sich vnsere von Gottes gnaden Friderichs Pfaltzgraffens Bey Rhein ... Obere vnnd vndtere Ambtleuth auch andere gesetzte Gerichtliche Obrigkaiten vnsers Furstenthumbs der Obern Pfaltz In Bayern In etzlichen sonderbaren Puncten vnnd Artickln Daran vnserer Vndterthanen vnnd des gemainen wesens sonderliche wolfart nutz auffnemen unnd gedeyen gelegen ... 2 nn., XXVIIII num., 1 w. Bl. Mit Wappenholzschnitt auf dem Titel. 27 x 18,5 cm. Moderner Pappband mit Goldfileten auf dem Rücken. O. O., Dr. und J. (Heidelberg 1568). VD16 P 2164. – Erste und einzige Ausgabe der "Instruktionen" der Erlässe des pfälzische Kurfürst Friedrich III., der Fromme, (1515-1576), der hier in 18 Artikeln Regeln zum Landfrieden und Zusammenhalt der Gesellschaft formulieren ließ, "Geben undter unserm hiefur getruckhtem Secret, den drey vnnd zweintzigisten Tag deß Monats Julij, Nach Christy unsers lieben herren geburt, Funffzehen hundert vnd Jm Acht vnd sechtzigisten Jare" ("Beschluss" S. XXVIIIv). Am Anfang ein "Register oder Repertorium" mit den "Titteln": "Von Besuchung der Kirchen", "Von Gotslesterungen unnd fluchen", "Von Hurerey, Ehepruch unnd Haimlichen Ehegelubden", "Von Zauberern, warsagern unnd Teuffels beschwerern", "Von Zigeunern", "Von Gartknechten", "Von Widertauffern", "Von ubrigen Zuetrincken, und Fullerey", "Von Spiln und Spilern", "Von Wucherlichen Conträcten", "Von den Muessigeern", "Von Banckerottierern", "Von dem Allmosen", "Von Pettlern", "Von Vormundschafften", "Von Heurats- und Hochzeitstägen", "Von Kindtauffen", "Von Kirchtägen". – Einige Blätter mit Einschnitten und zwei mit Ausrissen im Rand (ohne Textverlust), etwas fleckig und gebräunt, wenige Bugrestaurierungen, ordentliches Exemplar. Sehr selten.
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