Code Napoléon. Napoleons Gesetzbuch. Einzig officielle Ausgabe für das Königreich Westphalen. Edition seule officielle pour le Royaume de Westphalie. 4 Bl., 1054 S., 1 Bl. 20,5 x 12 cm. Leder d. Z. (stärker beschabt, Kapitale abgeschürft, Gelenke brüchig, bestoßen) mit goldgeprägtem roten RSchild und reicher RVergoldung, mäandrierender Deckelbordüre und dreiseitigem Goldschnitt. Straßburg, F. G. Levrault, 1808. Die gesuchte französisch-deutsche Ausgabe als offiziell maßgeblicher Text für das Königreich Westphalen, in den bereits die im Gesetz vom 3. September 1807 gemachten Veränderungen eingearbeitet wurden. Seinen "Code civil", sein bürgerliches Gesetzbuch (abgekürzt CC oder C. civ.) hatte Napoleon Bonaparte (1769-1821) schon am 21. März 1804 in den von ihm beherrschten und eroberten Landen eingeführt und damit im gesamten Geltungsbereich des französischen Rechts verbindlich gemacht. Die erste deutsche Ausgabe war 1804 in Köln erschienen. In der Folge entstanden dann auf das jeweilige Territorium abgestimmte Ausgaben, die - wie hier mit dem deutsch-französischen Paralleltext, auf die Übersetzung des wohl bedeutendsten rheinischen Juristen Heinrich Gottlieb Wilhelm Daniels (1754-1827) zurückgehen, der Professor an der Universität Bonn war und später zum Generaladvokaten am Kassationshof zu Paris ernannt wurde (vgl. Kaspers S. 133f). Daniels gilt als Kenner der französischen Gesetzgebung: "Seine gründliche Kenntnis gerade jener Gesetzgebung (Provinzialrechte des linken Rheinufers und der älteren Rechte Frankreichs), welche dem Code Napoléon zu Grunde lagen, machte es ihm möglich, daß er sich in kürzester Zeit eingearbeitet und selbst den Franzosen gegenüber eine Achtung gebietende Stellung sich errungen hatte" (ADB IV, 736). – Titel mit den beiden offiziellen, ordentlich neben das Wappen gesetzten Zensurstempeln der Post, geringe Gebrauchsspuren, kaum Läsuren, ordentliches Exemplar.
Code Napoléon. Napoleons Gesetzbuch. Einzig officielle Ausgabe für das Königreich Westphalen. Edition seule officielle pour le Royaume de Westphalie. 4 Bl., 1054 S., 1 Bl. 20,5 x 12 cm. Leder d. Z. (stärker beschabt, Kapitale abgeschürft, Gelenke brüchig, bestoßen) mit goldgeprägtem roten RSchild und reicher RVergoldung, mäandrierender Deckelbordüre und dreiseitigem Goldschnitt. Straßburg, F. G. Levrault, 1808. Die gesuchte französisch-deutsche Ausgabe als offiziell maßgeblicher Text für das Königreich Westphalen, in den bereits die im Gesetz vom 3. September 1807 gemachten Veränderungen eingearbeitet wurden. Seinen "Code civil", sein bürgerliches Gesetzbuch (abgekürzt CC oder C. civ.) hatte Napoleon Bonaparte (1769-1821) schon am 21. März 1804 in den von ihm beherrschten und eroberten Landen eingeführt und damit im gesamten Geltungsbereich des französischen Rechts verbindlich gemacht. Die erste deutsche Ausgabe war 1804 in Köln erschienen. In der Folge entstanden dann auf das jeweilige Territorium abgestimmte Ausgaben, die - wie hier mit dem deutsch-französischen Paralleltext, auf die Übersetzung des wohl bedeutendsten rheinischen Juristen Heinrich Gottlieb Wilhelm Daniels (1754-1827) zurückgehen, der Professor an der Universität Bonn war und später zum Generaladvokaten am Kassationshof zu Paris ernannt wurde (vgl. Kaspers S. 133f). Daniels gilt als Kenner der französischen Gesetzgebung: "Seine gründliche Kenntnis gerade jener Gesetzgebung (Provinzialrechte des linken Rheinufers und der älteren Rechte Frankreichs), welche dem Code Napoléon zu Grunde lagen, machte es ihm möglich, daß er sich in kürzester Zeit eingearbeitet und selbst den Franzosen gegenüber eine Achtung gebietende Stellung sich errungen hatte" (ADB IV, 736). – Titel mit den beiden offiziellen, ordentlich neben das Wappen gesetzten Zensurstempeln der Post, geringe Gebrauchsspuren, kaum Läsuren, ordentliches Exemplar.
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