Manger, Architektenfamilie in Potsdam, Berlin und Breslau. - Carmer, Johann Heinrich Graf von, preuß. Staatsmann, Justizreformer und Großkanzler unter Friedrich dem Großen, schuf das "Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten" (1720-1801). Urkunde m. U. "Carmer" und den Signaturen von drei weiteren Staatsministern: Eberhard Friedrich von der Reck, Johann Christoph von Woellner und Heinrich Julius von Goldbeck. 2 S. Mit papiergedecktem Siegel. Doppelblatt. Folio. Berlin 12.I.1795. "Venia Aetatis" für den jungen Baukondukteur Heinrich Conrad Manger in Potsdam (Sohn von Heinrich Ludwig Manger, dem Erbauer des Neuen Palais in Potsdam), später Stadtbaurat in Potsdam und Königl. Regierungsbaurat in Breslau. Es wird ihm mit Zustimmung des Kurmärkischen Pupillen-Collegiums bescheinigt, "daß derselbe nunmehro seinem Vermögen selbst vorstehen, vor Gericht erscheinen, Klägers und Beklagten Stelle vertreten, mit andern verbindlich handeln und schließen und ... alles thun und verrichten könne, solle und möge, als ob er die hiezu erforderliche Jahre wirklich erreicht hätte ...". Er wird also für volljährig und geschäftsfähig erklärt. - Interessante Urkunde durch die Unterschriften von 4 preußischen Ministern unter Friedrich Wilhelm II. - Das Siegelwachs etwas auf die erste Seite durchschlagend. - Dabei: Johann August Sack, preuß. Geh. Staatsrat, Generalgouverneur des von Napoleon gebildeten Gouvernements Nieder- und Mittelrhein (1764-1831). Brief m. U. "Sack". 1/2 S. Doppelblatt mit Adresse und Lacksiegel. Folio. Aachen 20.XI.1814. - An den Kgl. Preußischen Baurat (Heinrich Conrad) Manger in Potsdam, der sich offenbar um eine Stelle in dem gerade von französischer Herrschaft befreiten Rhein-Gouvernement beworben hatte. Sack rät ihm ab und teilt mit, "daß, da die jetzige Administration des General Gouvernements und die Ernennung aller dazu gehörigen Beamten nur provisorisch ist, ich Sie nicht auf diese Ungewißheit aus Ihren jetzigen Verhältnissen reißen und Sie hieher ziehen mag, so sehr ich auch sonst Ihren Wünschen zu willfahren bereit wäre ...". Sobald die politische Zukunft der Rheinprovinzen geklärt sei (nämlich auf dem Wiener Kongreß), werde er gern auf Mangers Bewerbung zurückkommen. - Sack wurde zunächst Oberpräsident der preußischen Rheinprovinz, ging jedoch nach Zerwürfnissen mit der königlichen Regierung schon 1816 als Oberpräsident der Provinz Pommern nach Stettin. - Dieser Brief leicht gebräunt; kleine Randschäden.
Manger, Architektenfamilie in Potsdam, Berlin und Breslau. - Carmer, Johann Heinrich Graf von, preuß. Staatsmann, Justizreformer und Großkanzler unter Friedrich dem Großen, schuf das "Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten" (1720-1801). Urkunde m. U. "Carmer" und den Signaturen von drei weiteren Staatsministern: Eberhard Friedrich von der Reck, Johann Christoph von Woellner und Heinrich Julius von Goldbeck. 2 S. Mit papiergedecktem Siegel. Doppelblatt. Folio. Berlin 12.I.1795. "Venia Aetatis" für den jungen Baukondukteur Heinrich Conrad Manger in Potsdam (Sohn von Heinrich Ludwig Manger, dem Erbauer des Neuen Palais in Potsdam), später Stadtbaurat in Potsdam und Königl. Regierungsbaurat in Breslau. Es wird ihm mit Zustimmung des Kurmärkischen Pupillen-Collegiums bescheinigt, "daß derselbe nunmehro seinem Vermögen selbst vorstehen, vor Gericht erscheinen, Klägers und Beklagten Stelle vertreten, mit andern verbindlich handeln und schließen und ... alles thun und verrichten könne, solle und möge, als ob er die hiezu erforderliche Jahre wirklich erreicht hätte ...". Er wird also für volljährig und geschäftsfähig erklärt. - Interessante Urkunde durch die Unterschriften von 4 preußischen Ministern unter Friedrich Wilhelm II. - Das Siegelwachs etwas auf die erste Seite durchschlagend. - Dabei: Johann August Sack, preuß. Geh. Staatsrat, Generalgouverneur des von Napoleon gebildeten Gouvernements Nieder- und Mittelrhein (1764-1831). Brief m. U. "Sack". 1/2 S. Doppelblatt mit Adresse und Lacksiegel. Folio. Aachen 20.XI.1814. - An den Kgl. Preußischen Baurat (Heinrich Conrad) Manger in Potsdam, der sich offenbar um eine Stelle in dem gerade von französischer Herrschaft befreiten Rhein-Gouvernement beworben hatte. Sack rät ihm ab und teilt mit, "daß, da die jetzige Administration des General Gouvernements und die Ernennung aller dazu gehörigen Beamten nur provisorisch ist, ich Sie nicht auf diese Ungewißheit aus Ihren jetzigen Verhältnissen reißen und Sie hieher ziehen mag, so sehr ich auch sonst Ihren Wünschen zu willfahren bereit wäre ...". Sobald die politische Zukunft der Rheinprovinzen geklärt sei (nämlich auf dem Wiener Kongreß), werde er gern auf Mangers Bewerbung zurückkommen. - Sack wurde zunächst Oberpräsident der preußischen Rheinprovinz, ging jedoch nach Zerwürfnissen mit der königlichen Regierung schon 1816 als Oberpräsident der Provinz Pommern nach Stettin. - Dieser Brief leicht gebräunt; kleine Randschäden.
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